Wenn man seinen eigenen privaten Netzwerkanschluss mit anderen Menschen teilt, dann darf man sich durchaus Gedanken über mögliche negative Folgen machen.
Haftung bei illegaler Nutzung
Freifunk nutzt deinen Internetanschluss nur, um deinen Freifunk-Knoten an das Freifunk-Netzwerk anzuschließen, technisch realisieren wir dies über eine sogenannte VPN-Tunnel-Verbindung. Durch diesen VPN-Tunnel haben die Endgeräte, die Freifunk nutzen, nur einen Zugang zum Freifunk-Netzwerk, nicht jedoch auf deinen Internetanschluss.
Vom Freifunk-Netzwerk aus gibt es erst durch die Server des Freifunk Rheinland e. V. einen Zugang ins Internet. Freifunk Rheinland e. V. ist als Internet-Provider zugelassen. Nach außen haben die Nutzer von Freifunk dann auch eine IP-Adresse von Freifunk.
Bei Rechtsverstößen über das Freifunk-Netz wird daher der Freifunk-Verein angesprochen.
Deine Internetverbindung wird bei Freifunk also nicht pauschal für jedermann freigegeben sondern dein Anschluss wird nur genutzt, um das Freifunknetz bei dir zu betreiben.
Solltest Du deinen eigenen Internetanschluss direkt selbst freigeben (ohne Freifunk), musst Du trotz sich ständig ändernder Rechtslage bei illegalen Aktivitäten damit rechnen, dass Du der Adressat von Abmahnschreiben bist oder ganze Ermittlungsverfahren bei Dir durchgeführt werden.
Internetprovider und Freifunk
Auch die Frage, ob der Internetprovider eine Nutzung des Internetanschlusses für Freifunk zulässt, ist berechtigt.
In manchen Verträgen findet sich eine Klausel in den AGB, die das Teilen des Anschlusses für Dritte in manchen Formen untersagt. Diese ist oft nicht klar definiert: Sind Gäste oder Familienmitglieder bereits diese Dritte? Entspricht das Verbinden eines Gerätes mit dem Freifunk-Netz schon einer Vertragsverletzung?
Eine Überprüfung der tatsächlichen Nutzung des Internetanschlusses käme einer Abhörung gleich (sie wäre daher nicht nur rechtswidrig, sondern technisch auch noch sehr aufwändig).
Eine Liste mit AGB-Auszügen findet sich im Freifunk-Wiki.
Weitere Links zum Thema
Weitere Informationen zum Thema sind auf der FAQ-Seite Rechtliches im Freifunk-Wiki zu finden.
Einen sehr interessanten Artikel (nicht nur) zu rechtlichen Bedenken gegenüber Freifunk hat die Rechtsanwältin Johanna Feruerhake aus Göttigen verfasst: Grundrecht auf Freifunk