Beitrags- und Finanzordnung vom 02.09.2015.
Fassung vom 06.02.2017 als PDF zum Download
Grundsätze
- Grundlagen dieser Finanzordnung sind
- Die Satzung des Freifunk Bochum e.V.
- Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
- Mittel des Vereins dürfen nur für im Sinne der Satzung und dieser Finanzordnung verwendet werden.
- Haushaltsjahr ist das Kalenderjahr. Das Kalenderjahr 2015 ist ein Rumpfgeschäftsjahr und beginnt mit der Gründung.
Verantwortlichkeiten
Verantwortlich für die finanzielle Tätigkeit des Vereins ist der Schatzmeister.
Berichterstattung
Im Rahmen der Vorstandssitzungen erstattet der Schatzmeister Bericht über die aktuelle finanzielle Situation des Vereins.
Der Finanzbericht ist zur ersten Mitgliederversammlung im Folgejahr durch den
Schatzmeister vorzulegen.
Jeder, der im Namen des Vereins Gelder einnimmt oder ausgibt, hat dies ordentlich zu dokumentieren. Hierzu gehören:
- Datum
- Art der Einnahme/Ausgabe
- Betrag
Auslagen werden nur gegen Einreichung von Belegen erstattet.
Einnahmen
Mitgliedsbeiträge
- Der Mitgliedsbeitrag beträgt für jedes ordentliche Mitglied 36,00 €
- Mitglieder, die einen höheren Beitrag zahlen, erwerben mit Zahlung den Status „Förderndes Mitglied“
- Jedes Mitglied hat das Recht einen Antrag auf verminderten Mitgliedsbeitrag in Höhe von 12,00 € zu stellen. Der Vorstand entscheidet über jeden Antrag im Einzelfall.
- Der Jahresbeitrag ist zum 1. März eines jeden Jahres fällig.
- Im Falle einer Rücklastschrift wird eine pauschale Gebühr von 5,00 € erhoben. Ebenfalls wird ein Mahnverfahren angestoßen.
- Der Mitgliedsbeitrag für das laufende Jahr wird anteilig für jeden noch nicht angefangenen Monat berechnet.
- Beitragsrückstand: Gerät ein Mitglied mit der Zahlung des Jahresbeitrags in Rückstand wird ab dem folgenden Monat das Mahnverfahren angestoßen. Erfolgt auch auf diese Mahnung kein Zahlungseingang innerhalb von sechs Wochen ist der Vorstand ermächtigt, den Ausschluss des Mitglieds zu beschließen.
Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen
Einnahmen im Rahmen von Veranstaltungen sind gemäß der Finanzordnung zu dokumentieren.
Zuwendungen
Zuwendende erhalten nach Anfertigung des Jahresabschlusses eine Zuwendungsbescheinigung. Diese kann auch auf Wunsch innerhalb von 14 Tagen nach Zuwendung per Post zugestellt werden.
Ausgaben
Zulässig sind:
- Ausgaben im Sinne der Satzung
- Kosten der laufenden Geschäftstätigkeit (z.B. Gebühren, Porto, Büromaterial, Postfach, Geschäftsstelle, Telefonkosten)
Gestaltung von Mitgliederversammlungen
Auslagen im Rahmen von Vorstandssitzungen
- Speisen und Getränke im angemessenen Rahmen
- Fahrtkosten im angemessenen Rahmen
Entscheidungsberechtigung
Bis zu 30,00 € ist jedes Vorstandsmitglied einzeln entscheidungsberechtigt.
Bis zu 100,00 € ist der Vorstand mit einfacher Mehrheit entscheidungsberechtigt.
Ab 500,00 € muss die Entscheidung einstimmig sein.
Bei Entscheidungen über die Förderung von Vereinsmitgliedern haben die Nutznießer kein Stimmrecht.
Diese Festlegung gilt nur für die Beschlussfassung im Innenverhältnis. Die Handlungsbefugnis des Vereins im Außenverhältnis, insbesondere die Verfügung für Vereinskonten, ist davon nicht betroffen.
Inkrafttreten und Geltungsdauer
Diese Finanzordnung gilt zeitlich unbegrenzt und kann nur durch die Mitgliederversammlung geändert werden. Redaktionelle Änderungen sind hiervon nicht betroffen.